Umzugsgut Versicherung: Versicherung UMVS, Grundhaftung und Zusatzversicherung

Bei Beförderungen von Umzugsgut besteht Versicherungsschutz nach den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) § 7a gegen alle Schäden, für die der Umzugsspediteur nach dem vierten Abschnitt des Handelsgesetzbuches §§ 407 ff sowie nach dem: „Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr“ CMR für transportiertes und eingelagertes Umzugsgut auf der Grundlage eines mit dem Auftraggeber geschlossenen Verkehrsvertrages in Anspruch genommen werden und haften.

Das Umzugsunternehmen TESU informiert umfassend über die UMVS Spediteurgrundhaftung, die im Transportpreis bereits eingeschlossen ist, sowie die Möglichkeiten von gewünschten Zusatzversicherungen. Die Spediteur Grundhaftung deckt keine Schäden durch Dritte. Eine Zusatzversicherung kann auf Wunsch gern über uns abgeschlossen werden.