ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLROUND UMZUG TESU LOGISTIC GMBH

In unseren Vertragsbedingungen sind sämtliche Vertragsbestandteile für den Auftraggeber und den Auftragnehmer geregelt zur Gewährleistung von Sicherheit und Qualität. Lesen Sie bitte ganz in Ruhe und sorgfältig unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen durch. Unsere AGB s mit allen Rechten und Pflichten für Auftraggeber und Auftragnehmer sind sehr ausführlich und genau dargestellt – wenn Sie weitere Fragen zu den Geschäftsbedingungen, Haftung oder sonstiges haben, dann beraten wir Sie gern: Tel. 0049 0 171 2746809

 

§ 1 Beauftragung eines Frachtführers

Die Firma Allround Umzug Tesu Logistic GmbH ist eine langjährig erfahrene Umzugsspedition. Der Umzugsspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Auftraggebers seine Verpflichtungen mit fachlicher verkehrsüblicher Sorgfalt eines ordentlichen Umzugsspediteurs zu einem zuvor vereinbarten Entgelt aus.

 

§ 2 Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Der Umzugsspediteur ist berechtigt zur Durchführung des Auftrages einen weiteren Frachtführer oder Möbelspediteur heranzuziehen.

 

§ 3 Leistungsangaben des Auftraggebers zur Erstellung eines Angebotes

Angebote werden grundsätzlich nach den Angaben des Kunden gefertigt, zum Beispiel durch eine ausführliche Umzugsgut Liste mit Möbeln und Packstücken, welche Möbel demontiert und montiert werden sollen, ob etwas ein oder ausgepackt werden soll, und ob es besonders schwere oder besonders große Möbelstücke gibt, zum Beispiel ein Klavier, Flügel, Tresor übergroße Couchen etc.

Vom Auftraggeber sind auch alle genauen Daten an Beladestelle und Entladestelle anzugeben: Trageweg von Wohnungstür bis zum Verladeplatz für den Möbelwagen, weiterhin Stockwerke, ob Fahrstuhl groß / klein vorhanden oder Treppenhaus möglicherweise zu eng.

 

§ 4 Erstellung des Angebotes nach den Leistungsangaben des Auftraggebers

Der Umzugsunternehmer erstellt das Umzugsangebot bzw. den Umzugsvertrag nach den genauen Leistungsangaben des Auftraggebers. Alle angegebenen Leistungen im Umzugsvertrag sind im Preis enthalten. Nicht schriftlich vereinbarte Leistungen sind auch nicht Gegenstand des Vertrages. Bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen sowie andere nicht vereinbarte Auslagen werden nach Aufwand berechnet. Selbiges gilt auch, wenn nach einem Vertragsabschluss der Leistungsumfang in irgendeiner Form geändert oder erweitert wird.

 

§ 5 Transporthindernisse: Enge Türen oder enge Treppenhäuser, Übergröße von Möbeln oder Übergewichte

Gelegentlich kommt es vor, das Möbelstücke nur schwer oder manchmal auch gar nicht durch eine Tür oder Treppenhaus passen. In solch einer Situation wird der Frachtführer immer versuchen eine Lösung zu finden. Ist Tür oder Treppenhaus so eng das es dabei zu Beschädigungen kommen kann, wird der Spediteur fragen ob es trotzdem durchgeführt werden soll. Besteht der Auftraggeber trotz Warnung vor Schäden auf Durchführung, wird der Spediteur dies bestmöglich versuchen, bei Eintritt von Schäden haftet hierfür dann der Auftraggeber selbst.

 

§ 6 Sicherung besonders transportempfindlicher Güter

Bewegliche und hochempfindliche Teile an hochempfindlichen Geräten wie z.B. Fernsehgeräten, Hifi und Radiogeräten, Plattenspieler, EDV Anlagen, Waschmaschine, Trockner, Herd etc. hat der Auftraggeber selbst zu sichern, gegebenenfalls von Fachleuten sichern zu lassen. Der Umzugsspediteur ist ausdrücklich nicht verpflichtet fachgerechte Transportsicherungen zu überprüfen.

 

§ 7 Installationsarbeiten: Anschlüsse für Elektrik, Gas, Wasser sowie Bohr und Dübel - Arbeiten

Installationsarbeiten sowie Bohr und Dübel – Arbeiten dürfen aus handwerksrechtlichen und versicherungsrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht von unseren Mitarbeitern ausgeführt werden. Sofern ein Mitarbeiter im Notfall oder Ausnahmefall dem Auftraggeber behilflich ist, geschieht dies als untergeordnete Hilfe Gestellung unter alleiniger Aufsicht, Verfügung und Haftungsbefugnis des Auftraggebers.

 

§ 8 Mitnahme von feuergefährlichen Stoffen

Mitnahme von feuergefährlichen Transportgütern wie Verdünnung, Aceton, Benzin, Petroleum, Gasflaschen etc. ist wegen besonderer Gefährdung und aus versicherungsrechtlichen Gründen grundsätzlich nicht erlaubt. Solche Stoffe sind grundsätzlich nicht Gegenstand des Beförderungsvertrages. Unsere Mitarbeiter sind verpflichtet den Transport von gefährlichen Gütern abzulehnen. Verpackt dennoch ein Auftraggeber solche Stoffe im Umzugsgut, so haftet er gegenüber dem Spediteur im Falle eines Schadens in voller Höhe.

 

§ 9 Reservierung der Ladezone oder Einrichtung von Halteverbotszonen

Alle Angebote und Aufträge gelten unter der Voraussetzung, das sowohl Beladeadresse als auch Entladeadresse mit einem Möbelfernzug 18,5 m normal anzufahren ist, und auch das Beladen oder Entladen für Dauerbeladung ohne Probleme möglich ist. Ist eine Reservierung oder Einrichtung einer Halteverbotszone oder Ladezone notwendig, so hat hierfür der Auftraggeber zu sorgen. Alle Kosten für Ladezoneneinrichtung trägt der Auftraggeber. Ist eine Ladezone oder Haltezone nicht oder nicht richtig eingerichtet oder im Ausnahmefall vielleicht auch mal nicht einrichtbar, so sind alle daraus entstehen Kosten: z.B. Strafzettel für widerrechtliches halten etc. zusätzlich vom Auftraggeber zu übernehmen.

 

§ 10 Eventuelle Missverständnisse

Eine Gefahr des Missverständnisses anderer als der schriftlichen Auftragsbestätigung sowie Weisungen und Mitteilungen des Absenders als auch andere zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigten Personen des Umzugsunternehmers hat letzterer nicht zu verantworten.

 

§ 11 Kündigung des Vertrages

Eine Kündigung des Umzugsvertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform. Für den Fall einer Kündigung gilt als Entschädigung eine Rücktritt – Zahlung in Höhe von 30 % des veranschlagten Preises als vereinbart. Im Falle eines wirklich wichtigen Grundes z.B. plötzlicher schwerer Krankheit etc. wird der Spediteur zunächst versuchen den Termin zu verlegen, oder wenn das nicht möglich ist, kann kulanter Weise auf Entschädigung verzichtet werden. Ab 5 Werktage vor dem Beladetermin ist eine Kündigung nicht mehr möglich und der gesamte im Umzugsvertrag vereinbarte Preis ist fällig.

Bei Nahbereich Umzügen auf Stundenbasis werden im Kündigungsfall 5 Arbeitsstunden berechnet.

 

§ 12 Zahlungsbedingungen

Zahlungsbedingungen innerhalb Deutschland: wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Betrag im Inland grundsätzlich vor entladen in bar fällig. Bei Abrechnung nach Stunden wird die voraussichtliche Entladezeit geschätzt. Im Ausnahmefall können auch andere Vereinbarungen getroffen werden.

Zahlungsbedingungen Ausland: Bei internationalen Umzügen gilt grundsätzlich erst mal Zahlung bar nach Beladung als vereinbart. Es kann auch Teilzahlung  vereinbart werden, Rest vor Entladung in Bar. Da die Kosten bei internationalen Umzügen höher sind, ist es auch möglich eine Vorab – Überweisung zu vereinbaren. Sollten sich mal Mehrleistungen ergeben ist dann der Rest in bar beim entladen zu zahlen. Im Ausnahmefall können auch andere Vereinbarungen getroffen werden.

Es ist grundsätzlich Zahlung in EURO vereinbart. Bezahlung in Fremdwährung kann im Ausnahmefall vereinbart werden.

 

§ 13 Kostenübernahme durch Arbeitgeber oder Behörden

Grundsätzlich bleibt der Umziehende als Auftraggeber immer der Zahlungsverantwortliche für seinen Umzug, auch wenn er in den Genuss einer Kostenübernahme durch Arbeitgeber, Behörde oder andere kommt. Sorry, in den letzten Jahren fällt auf, das immer mehr Arbeitgeber und Behörden immer später die vereinbarten Kostenübernahmen bezahlen, oft erst nach sehr vielen Monaten und mehreren Nachfragen und Mahnungen.

 

Bei Aufträgen mit Kostenübernahme gibt es daher folgende neue Vereinbarung: Der Auftraggeber hat die Nettokosten als Kaution vor Auftragsbeginn zu überweisen, sobald das Geld durch die Kostenübernahme eingegangen ist, wird die Kaution dann zurücküberwiesen.

 

§ 14 Trinkgelder

Unsere Mitarbeiter sind stets bemüht Ihre Wünsche zu Ihrer Zufriedenheit zu erfüllen. Wenn Sie unseren Mitarbeitern ein Trinkgeld geben – ist dies grundsätzlich nicht mit der Rechnung des Möbelspediteurs verrechenbar.

 

§ 15 Abtretung etwaiger Versicherungsansprüche

Der Umzugsspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von Ihm abzuschließenden Umzugsversicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

 

§ 16 Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Umzugsunternehmers ist eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen egal welcher Art grundsätzlich nicht zulässig.

 

§ 17 Pflicht zur Nachprüfung des Absenders am Beladeort durch den Auftraggeber

Unsere Mitarbeiter werden Sie immer noch mal fragen, ob wirklich alles verladen ist. Es bleibt aber die Pflicht des Auftraggebers darauf zu achten, das nicht irrtümlich zu viel geladen wird, oder irgendetwas stehen gelassen wird.

 

§ 18 Pflicht zur Nachprüfung des Empfängers am Entladeort

Am Ende des Umzuges ist der Auftraggeber oder sein eventueller Vertreter grundsätzlich verpflichtet, das gesamte Umzugsgut auf Vollzähligkeit und Beschädigungen zu prüfen, sowie ob alle vereinbarten Nebenarbeiten wie aufbauen und auspacken erfüllt sind. Findet ein Kunde irgend etwas nicht, kann so zusammen mit dem Frachtführer vor Ort gesucht werden, wo die Sache sich befindet. Wenn noch Wünsche des Kunden offen sind, kann unser Frachtführer diese noch vor Ort bearbeiten. Abschließend ist dann die ordnungsgemäße Ausführung und die Vollständigkeit schriftlich zu bestätigen.

Sollte wider Erwarten doch etwas fehlen oder nicht in Ordnung sein so ist dies ebenfalls grundsätzlich nach Beendigung sofort schriftlich aufzunehmen. Ein mündlicher Hinweis genügt nicht. Der Frachtführer bestätigt dem Auftraggeber den aufgenommen Mangel oder Schaden und reicht diesen Mängelbericht unverzüglich an das Büro zur Bearbeitung weiter.